Vielleicht sollten Sie es sich zweimal überlegen, bevor Sie den Nintendo Switch 2 modifizieren
Nintendo hat gerade seine Benutzervereinbarung und Datenschutzrichtlinie aktualisiert, und obwohl fast niemand diese Dinge liest, ist dies wichtig: Ein Verstoß gegen die Richtlinie könnte dazu führen, dass Nintendo die Konsole dauerhaft blockiert. Die aktualisierte Richtlinie ist ein weiterer Schritt in Nintendos anhaltendem Kampf gegen Piraterie und Emulation, es ist jedoch auch erwähnenswert, dass die Formulierung je nach Wohnort unterschiedlich ist.
Für US-Bürger heißt es: „Sie erkennen an, dass Nintendo die Nintendo-Kontodienste und/oder das entsprechende Nintendo-Gerät dauerhaft ganz oder teilweise unbrauchbar machen kann, wenn Sie die oben genannten Einschränkungen nicht einhalten.“
Laut Eurogamer lautet die britische und europäische Klausel: „Eine solche unbefugte Nutzung eines digitalen Produkts kann dazu führen, dass das digitale Produkt unbrauchbar wird.“
Nintendo hat nicht genau angegeben, was „unbrauchbar“ bedeutet, aber es scheint, dass es über ein einfaches Verbot hinausgeht. Das liegt natürlich nicht außerhalb der Norm; Nintendo ist berüchtigt für seine Aggression gegenüber Piraten, Moddern und anderen Dingen, die es als Verstöße wahrnimmt. Die laufende Klage gegen Palworld ist nur ein Beispiel. Sie hat dazu geführt, dass der Herausgeber mehrere Elemente des Spiels geändert hat, die den Nintendo-Produkten zu ähnlich sind.
Viele betrachten Nintendos Maßnahmen als einen Affront gegen die Erhaltung von Spielen , aber Nintendo hält die Schritte für notwendig, um seine Interessen zu schützen.
Zusätzlich zur Nutzungsvereinbarung wurde im Vorfeld der Veröffentlichung der Nintendo Switch 2 auch die Datenschutzrichtlinie von Nintendo aktualisiert. Darin geht es speziell um die neue Game-Chat-Funktion: „Funktionsspezifische Kommunikationsinhalte wie Video- und Sprachchats können aufgezeichnet und bis zu 24 Stunden lang auf den Benutzergeräten aller an einem Chat teilnehmenden Benutzer gespeichert werden. Dadurch können Benutzer potenziell unangemessene Interaktionen melden, die möglicherweise gegen geltende Gesetze und/oder den Nintendo-Verhaltenskodex verstoßen.“
Nintendo kann die Aufnahmen nutzen, um gegen Spieler vorzugehen, die gegen Richtlinien verstoßen. Der Switch 2 verfügt über ein eingebautes Mikrofon, das Kamerazubehör ist jedoch optional. Die neue Richtlinie wirft Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes auf, insbesondere da die Nintendo Switch 2 als Familienkonsole vermarktet wird, Nintendo jedoch behauptet, dass die Aufnahmen eine „sichere und familienfreundliche Online-Umgebung“ unterstützen sollen.
